Um dem Geschlechtsverkehr zwischen Deutschen und so genannten fremdvölkischen Arbeitern vorzubeugen, ordnete die Parteizentrale der NSDAP an, dass in den großen Ausländerlagern Bordellbaracken errichtet werden sollten. Als Prostituierte sollten nur Ausländerinnen zugelassen werden, um „die Reinhaltung des deutschen Blutes“ zu gewährleisten.

„[...] Es lieget eine Anordnung von höchster Stelle vor, daß für fremdvölkische Arbeiter (Arbeiter nichtgermanischer Abstammung) möglichst an allen Orten, an denen sie in größerer Zahl eingesetzt werden, eigene Bordelle zu errichten sind. Wie aus einem Runderlass des Stellvertreters des Führers hervorgeht, obliegt die Durchführung der hiernach notwendigen Maßnahmen den zuständigen Kriminalpolizeileitstellen und Kriminalpolizeistellen. [...]
[...] Die Unterkünfte der Prostituierten hätten nach Möglichkeit nicht in geschlossenen Ortschaften, sondern in der Nähe der Arbeitslager zu liegen, um einerseits große Wege der Benutzer zu vermeiden und andererseits die deutsche Bevölkerung vor Belästigung zu schützen [...]
[...] Es wurde hierbei darauf hin gewiesen, dass die Kostenfrage nur eine geringe Rolle spiele, da es sich im allgemeinen nur um die Zahlung von Vorschüssen handele, die nach Inbetriebnahme der Baracken zurückbezahlt würden. [...]“

Bezirksgruppe Steinkohlenbergbau Ruhr der Wirtschaftsgruppe Bergbau / Essen 22.03.1941 / Rundschreiben Nr. 10 an die Herren Bergwerksdirektoren / Betr. Errichtung von Bordellen für fremdvölkische Arbeiter

Die Betriebe legten Widerspruch gegen die Pläne ein, auf ihrem Gelände Bordelle einzurichten:

„[...] trat der Bürgermeister der Gemeinde Waltrop auf Betreiben des Kriminalrats Hotze (Recklinghausen) an den unterzeichneten Werksdirektor mit der Bitte heran, für die genannte Aktion den Platz zur Errichtung einer Bordellbaracke im Barackenlager direkt neben der Zeche herzugeben. Dieses Ansinnen ist rundweg abgelehnt worden.
Ganz abgesehen von der Unruhe, die im Lager selbst entstünde und die schon ohnehin schwierige Lagerführung erschweren würde, herrscht offensichtlich die Absicht vor die Führung dieses Betriebes auch hinsichtlich Verpflegung, Stellung von Aufsichtspersonal, kurzum die ganze Unannehmlichkeit von der Gemeinde abzuwälzen und der Zeche zuzuschieben. [...]
[...] in der sehr heftig geführten Auseinandersetzung wurde erklärt, der Bergassessor Prorath würde an der Angelegenheit gar nichts ändern; wenn er sich weiter quer stelle, würde die Baracke zwangsweise dorthin gestellt und außerdem habe der Führer! Diese Angelegenheit angeordnet. Betriebsführer Rupier entgegnete ihnen, sie sollen den Namen des Führers in der Angelegenheit „ein Bordell um die Ecke an die Zeche zu stellen“ nicht missbrauchen. [...]“

28.04.1941 / Gesprächsprotokoll für die Hauptverwaltung Herne / Betr. Einrichtung von Bordellen durch die Gemeinde Waltrop und die zuständige Polizeistelle

Die „Deutsche Arbeitsfront“ hatte eine spezielle Firma gegründet, die eine normierte Bordellbaracke errichtete.

„[...] die Feststellung, wo Bordelle im Revier zu errichten sind, erfolgt nach einem von dem Herrn Inspekteur der Sicherheitspolizei und des SD in Düsseldorf angeordneten Plan durch die Kriminalpolizeistellen. Es ist zunächst die Einrichtung von noch etwa 15 Bordellen vorgesehen. [...] die Einrichtung [erfolgt] durch die in einer öffentlichen Hand befindliche Barackenbau- GmbH nach reichseinheitlich festgelegten Richtlinien, die eine zweckmäßige, aber bescheidene Ausführung gewährleisten [...]
[...] Die Zechen haben mit der Einrichtung und dem Betrieb der Bordelle im übrigen nichts zu tun. [...]“

Bezirksgruppe Steinkohlenbergbau Ruhr der Wirtschaftsgruppe Bergbau / Essen 15.09.1941 / Rundschreiben Nr. 53 an die Herren Bergwerksdirektoren / Betr. Errichtung von Bordellen für fremdvölkische Arbeiter
Briefwechsel zu finden in Bergbau-Archiv- Bochum 72 / 195

Die Italiener genossen anfangs eine gewisse Freizügigkeit im Umgang mit deutschen Frauen. So teilte die Parteiführung der NSDAP in einem Rundschreiben mit, der Führer habe insbesondere mit Rücksicht auf die Gefühle der Angehörigen mit Deutschland verbündeter und befreundeter Nationen angeordnet, öffentliche Diffamierungen deutscher Frauen bei sexuellem Kontakt mit diesen Ausländern in Zukunft zu unterlassen. Diese Ausnahme betraf natürlich nicht mehr die italienischen Militärinternierten, denn der Geschlechtsverkehr Deutscher mit Kriegsgefangenen unabhängig von der jeweiligen Nationalität war strengstens verboten.

 


Literatur zum Thema:
- Ulrich Herbert, Fremdarbeiter: Politik und Praxis des „Ausländereinsatzes“ in der Kriegswirtschaft des Dritten Reiches, Bonn 1999
- Gabriele Hammermann, Zwangsarbeit für den Verbündeten / Die Arbeits- und Lebensbedingungen der italienischen Militärinternierten in Deutschland 1943 -1945, Tübingen 2002